Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Südtiroler Bürgernetz: http://www.provinz.bz.it/de/default.asp


Verordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS


Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2026


Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2025

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2024

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2023

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2022

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2021



Fälligkeiten

1. Rate: 16. Juni 2026

2. Rate: 16. Dezember 2026


Freiwillige Steuerberichtigung

Wird die Einzahlung der Steuer innerhalb der Fälligkeit vergessen, kann die freiwillige Berichtigung im Sinne von (Art. 13 des GvD 472/1997 i.g.F.) angewandt werden.

Tabelle für Anwendung der freiwilligen Berichtigung ab 2024 © Quelle Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft


Zinsen

Neben der geschuldeten Steuer und den anfallenden Strafen sind auch gesetzliche Zinsen zu entrichten:

  • Jahr 2021 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,01% jährlich
  • Jahr 2022 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,25% jährlich
  • Jahr 2023 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 5,00% jährlich
  • Jahr 2024 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,50% jährlich
  • Jahr 2025 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,00% jährlich
  • Jahr 2026 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,60% jährlich

Bei der freiwilligen Berichtigung werden Strafen und Zinsen zur geschuldeten Steuer dazugezählt und mit demselben Steuerkodex eingezahlt.


Für die Berechnungen sind die Mitarbeiterinnen des Gemeindesteueramtes behilflich.


Gesetzesrahmen

Detailinformationen

Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Abänderung

Gemeindeimmobiliensteuer GIS.Festsetzung der Steuersätze und Freibeträge

Zuständig

Formulare