Südtiroler Bürgernetz: http://www.provinz.bz.it/de/default.asp
Verordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2026
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2025
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2024
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2023
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2022
Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2021
Fälligkeiten
1. Rate: 16. Juni 2026
2. Rate: 16. Dezember 2026
Freiwillige Steuerberichtigung
Wird die Einzahlung der Steuer innerhalb der Fälligkeit vergessen, kann die freiwillige Berichtigung im Sinne von (Art. 13 des GvD 472/1997 i.g.F.) angewandt werden.
Tabelle für Anwendung der freiwilligen Berichtigung ab 2024 © Quelle Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft
Zinsen
Neben der geschuldeten Steuer und den anfallenden Strafen sind auch gesetzliche Zinsen zu entrichten:
- Jahr 2021 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,01% jährlich
- Jahr 2022 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,25% jährlich
- Jahr 2023 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 5,00% jährlich
- Jahr 2024 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,50% jährlich
- Jahr 2025 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,00% jährlich
- Jahr 2026 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,60% jährlich
Bei der freiwilligen Berichtigung werden Strafen und Zinsen zur geschuldeten Steuer dazugezählt und mit demselben Steuerkodex eingezahlt.
Für die Berechnungen sind die Mitarbeiterinnen des Gemeindesteueramtes behilflich.
Gesetzesrahmen
Detailinformationen
Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Abänderung
Gemeindeimmobiliensteuer GIS.Festsetzung der Steuersätze und Freibeträge