Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Südtiroler Bürgernetz: http://www.provinz.bz.it/de/default.asp


Verordnung über die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS


Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2024

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2023

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2022

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2021

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2020

Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2019



Fälligkeiten

1. Rate: 17. Juni 2024

2. Rate: 16. Dezember 2024


Freiwillige Steuerberichtigung

Wird die Einzahlung der Steuer innerhalb der Fälligkeit vergessen, kann die freiwillige Berichtigung im Sinne von (Art. 13 des GvD 472/1997 i.g.F.) angewandt werden. Zusätzlich zur Steuer sind Strafen und Zinsen geschuldet:

  • Sprint Berichtigung:
    bis zum 14.Tag ab der Einzahlungsfälligkeit  ist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von 0,1% für jeden Tag der Verspätung einzuzahlen.
  • Kurze Berichtigung:
    ab dem 15.Tag bis zum 30.Tag ab der Einzahlungsfälligkeit ist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von 1,50% einzuzahlen.
  • Mittlere Berichtigung:
    ab dem 31.Tag  bis zum 90.Tag ab der Einzahlungsfälligkeitist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von 1,67%einzuzahlen.
  • Lange Berichtigung:
    - vom 91.Tag bis zum 364.Tag ab der Einzahlungsfälligkeit, ist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von 3,75% einzuzahlen;
    - vom 365.Tag bis zum 729.Tag ab der Einzahlungsfälligkeit, ist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von 4,29% einzuzahlen;
    - vom 730.Tag ab der Einzahlungsfälligkeit, ist zusätzlich zur geschuldeten Steuer und den Zinsen (siehe unten), eine Strafe von  5% einzuzahlen.

Zinsen

  • Jahr 2019 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,80% jährlich
  • Jahr 2020 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,05% jährlich
  • Jahr 2021 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 0,01% jährlich
  • Jahr 2022 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 1,25% jährlich
  • Jahr 2023 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 5,00% jährlich
  • Jahr 2024 - der gesetzliche Zinssatz beträgt 2,50% jährlich

Bei der freiwilligen Berichtigung werden Strafen und Zinsen zur geschuldeten Steuer dazugezählt und mit demselben Steuerkodex eingezahlt.


Für die Berechnungen sind die Mitarbeiterinnen des Gemeindesteueramtes behilflich.


Gesetzesrahmen

Detailinformationen

Beschluss des Kommissärs mit den Befugnissen des Gemeinderates - GIS Verordnung

Beschluss des Kommissärs mit den Befugnissen des Gemeinderates – GIS Steuersätze und Freibeträge


Zuständig

Formulare